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HandyTicket Deutschland

HandyTicket Deutschland

Mobiler Ticketvertrieb über eine deutschlandweite Ticketplattform Erweitern Sie Ihr mobiles Vertriebsangebot und nutzen Sie mit HandyTicket Deutschland sofort drei zusätzliche Vertriebskanäle. Nach dem Prinzip „Einmal registrieren und in allen Städten und Regionen Tickets kaufen“ vereint es die ÖPNV-Tarife zahlreicher Verkehrsgesellschaften in unterschiedlichsten Nahverkehrsregionen in einem mobilen Vertriebskanal. Ihr Vorteil: einfache und schnelle Teilnahme, transparente Kosten und kein finanzielles Risiko. Greifen Sie auf über 450.000 registrierte Endkunden der Plattform zu und präsentieren Sie sich als modernes Unternehmen. Über 45 Verkehrsunternehmen vertreiben derzeit in 17 Regionen ihre Tickets über HandyTicket Deutschland. Wann sind Sie dabei?
Entfettungsmittel

Entfettungsmittel

Rasant verdunstend zum Reinigen von Metalloberflächen. Enthält keine rückfettenden Bestandteile. Spezielle Rezeptur. Produkthighlights: - Schafft einen sauberen und fettfreien Untergrund, Voraussetzung für jede hochwertige und haltbare Beschichtung. Verarbeitung: Wird mit einem Tuch, Lappen oder Vlies verarbeitet. Abfüllung: - 5 Ltr. Kanister - 10 Ltr. Kanister - 25 Ltr. Kanne - 200 Ltr. Fass
Inkontinenzhilfsmittel

Inkontinenzhilfsmittel

Was zahlt die Krankenkasse? Eine Harninkontinenz kann sich erheblich auf das Leben der Betroffenen auswirken. Für viele ist das Thema Inkontinenz ein Tabuthema. Für viele bedeutet Inkontinenz einen Schritt in die Isolation. Doch mit geeigneten Inkontinenzhilfsmitteln können sich Betroffene weiterhin die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sichern. Die Versorgung mit medizinischen Inkontinenzmitteln fällt in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Wenn Sie unter Inkontinenz leiden, empfehlen wir Ihnen, sich ausführlich von Ihrem behandelnden Arzt beraten zu lassen, ob und welche Inkontinenzprodukte für Sie infrage kommen. Ihr Arzt füllt dann für Sie ein spezielles Rezept aus, das die Diagnose, die genaue Bezeichnung des verordneten Artikels und die Menge enthalten sollte. Bedingungen für die Übernahme von Hilfsmittelkosten Die für die aufsaugende und/oder ableitende Versorgung benötigten Medizinprodukte sind Hilfsmittel gemäß SGB V. Damit sind sie über die Krankenkasse abrechnungsfähig. Damit Ihre Krankenkasse die Kosten für ableitende Inkontinenzhilfsmittel (z. B. Katheter, Kondomurinale, Urin-Auffangbeutel) übernimmt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Ihre Inkontinenz-Erkrankung wurde durch Ihren behandelnden Arzt diagnostiziert und er hat Ihnen entsprechende Hilfsmittel verordnet bzw. rezeptiert. Das gewählte Hilfsmittel muss zu den sogenannten Hilfsmitteln gehören, das heißt im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sein. Das Inkontinenzhilfsmittel muss eine der folgenden Bedingungen erfüllen: die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen schweren Funktionsschäden oder Folgeschäden vorbeugen wichtig sein für die Behandlung einer Erkrankung Teilweise wird vor Bereitstellung der Hilfsmittel von Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung gefordert. Sie erhalten die verschriebenen und ggf. genehmigten Artikel von den Herstellern und Leistungserbringern, mit denen Ihre Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat. Mit UROMED als führendem Anbieter haben Sie einen Partner, der Sie sicher und zuverlässig mit den erforderlichen Hilfsmitteln versorgt!